Nach dem Bundestag stimmte am Freitag, den 10.09.2021 nun auch der Bundesrat den Freigaben der Hilfen zu. Jetzt stellt sich die Frage: Wie sollen die Hilfe in die Städte und Orte kommen? Und wie genau kommen Sie nun an die Hilfen?
Klar ist: Betroffene Haushalte und Unternehmen können mit Entschädigungen von bis zu 80 Prozent des Schadens rechnen. Dafür steht ein Fond von 28 Milliarden Euro bereit. Hierfür gilt ein Verteilungsschlüssel von 55% an betroffene Haushalte und Unternehmen in Rheinland-Pfalz und 44% für Nordrhein-Westfahlen.
Das Sachverständigenbüro Priebe Bonn hilft Ihnen gerne bei der Antragsstellung der Hochwasserhilfen, sowie der Erstellung der hierfür notwendigen Gutachten. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne.